Tommy: +43 664 39 72 177
office@freiraum-21.at

Verleih, Verkauf
Camper und Wohnmobile

Du träumst von Camping – nur der Camper fehlt?

Bei Freiraum kannst Du Deinen Camper mieten – im Wohnmobil bist du total flexibel und kannst jederzeit losfahren und anhalten, wo es dir gefällt.

Wir verleihen 2 teilintegrierte Wohnmobile, 1 Pössl Campervan, 2 Wohnwägen und einen flexiblen 8 Sitzer der in wenigen Handgriffen zum Camper umgebaut werden kann . Bei uns kannst Du aber auch Deine gewünschte Campingausrüstung ausleihen oder kaufen. Einsteigen und losfahren mit FreiRaum 2.1.

Lilly Vollausgestatteter Familiencamper

Lilly

Vollausgestatteter Familiencamper

Unsere Lilly bietet Dir Campingspaß für die ganze Familie.

Martha Campinggenuss mit dem "Orignal" PÖSSL PÖSSL 2Win mit Aufstelldach

Martha

Campinggenuss mit dem "Orignal" PÖSSL

Unser Campervan Martha bietet Euch dank seinem Aufstelldach Campingspaß für die ganze Familie auf kompakten Raum.

Elisa unser gröstes teilintegriertes Wohnmobil

Elisa

unser gröstes teilintegriertes Wohnmobil

Wer für längere Zeit oder mit der ganzen Familie unterwegs ist, 

der ist bei unserer Elisa genau Richtig

David Unserer David ist ein Kastenwagen Camper Van mit Längsbetten auf nur 6 Meter

David

Unserer David ist ein Kastenwagen Camper Van mit Längsbetten auf nur 6 Meter

Unser Campervan David bietet Euch dank seinem Aufstelldach Campingspaß für die ganze Familie auf kompakten Raum.

Besonders beliebt auch die 9 Gang Wandlerautomatik !!! 

Jakob 5 Sitzer unser gröstes teilintegriertes Wohnmobil mit 5 Sitzplätzen !!!!

Jakob 5 Sitzer

unser gröstes teilintegriertes Wohnmobil mit 5 Sitzplätzen !!!!

Wer mit 5 Personen unterwegs sein will, 

der ist bei unserem Jakob genau Richtig

Flexibus Max Flexibel für Ausflüge und Urlaube.

Flexibus Max

Flexibel für Ausflüge und Urlaube.

Mit dem Flexibus "Maximus" können bis zu 8 Personen komfortabel verreisen oder 2 - 4 Personen die Freiheit des Campings genießen.

Lela Wohnwagen für besondere Abenteuer

Lela

Wohnwagen für besondere Abenteuer

Noah Wohnwagen für Deinen Urlaubsspaß

Noah

Wohnwagen für Deinen Urlaubsspaß

APOLLO Columbus Variant S

APOLLO

Columbus Variant S

Checkliste

Campingurlaub

Wenn einer eine Reise tut ...

Wenn jemand eine Reise tut kann er was erzählen…für einen reibungslosen Ablauf haben wir hier für euch eine kleine Checkliste zusammengestellt.

Vor Reisebeginn

An und Abreisetag möglichst mit geringem Verkehrsaufkommen wählen und am Besten so früh wie möglich losstarten

Gültigkeit des Reisepasses/ Personalausweises/ Kreditkarte prüfen sowie Mappe mit Kopie der wichtigsten Personalien inkl. Telefonnummern bei Verlust von Handy oder Geldbörse anlegen

Wir empfehlen eine Reiseschutzversicherung abzuschließen (https://www.jahnupartner.at/versicherungen#reiseschutzversicherung)

Reservierung der Campingplätze checken (Reservierungsbestätigungen), Länderspezifische Bestimmungen nachlesen (z.B. Tempolimits, Mautgebühren, Corona Bestimmungen https://www.oeamtc.at/laenderinfo) und natürlich die Restzahlung für die Wohnmobil oder Wohnwagenmiete plus Kaution nicht vergessen.

Die wichtigsten Dokumente prüfen:

  • Reisepass, Personalausweis, E-Card, Corona Genesen Nachweis, Impfzertifikat
  • Fahrzeugpapiere (grüne Karte für Mietfahrzeug ist vorhanden)
  • Führerschein
  • Versicherungspapiere
  • Kreditkarte/ EC-Karte/ Bargeld
  • Mautkarten, Vignetten
Unsere Wohnmobile sind bereits wie unten angeführt ausgestattet:

4 Hochlehner Sessel - 1 Campingtisch 115 x 70 cm - *komplette Küchenausstattung für 4 Personen - 1 gefüllte Propangasflasche (11kg) - 1 Liter Sanitärchemie - 1 Kabeltrommel (25 m) - 2 CEE Adapterkabel - 2 Auffahrkeile – 1/4 gefüllter Frischwassertank (ACHTUNG kein Trinkwasser) - 1 Gießkanne  - 10m Frischwasserschlauch - 1 Kehrgarnitur – 1 Abwasch Faltbehälter-  Jahresvignette Österreich - ÖAMTC Schutzbrief

* Zu vergleichen mit einer Ferienwohnung.

Checkliste was du selber noch benötigen könntest ...
  • Hygieneartikel (Zahnbürste/-pasta, Shampoo, Deo, Haarbürste, Badeschlapfen zum Duschen, Papiertaschentücher…)
  • WC-Papier (Für die Benutzung im Wohnwagen oder Wohnmobil am besten spezielles WC Papier für Campingfahrzeuge oder vom Discounter max. 2-lagig für die bessere Zersetzung in der Toilettenkassette)     
  • Hand u.- Badetücher
  • Bettwäsche, Laken, Polster (eventuell 2. Garnitur für Kinder)
  • Reiseführer
  • Ladegeräte und Adapter für Handys, Kamera, Stativ etc.
  • Notizbuch, Schreibzeug
  • Taschenlampe, Reservebatterien
  • Fahrrad mit Fahrradhelm, Schloss, Flickzeug, Pumpe
  • Rucksack, Bauchtasche für Geldtasche, Trinkflasche
  • Reiseapotheke, Verbandskasten, Allergiepass
Für den Strand
  • z.B. Strandtücher, Badebekleidung, Sonnenschirm, Sonnensegel, Taucherbrille, Flossen, Schnorchel, Luftmatratze, Pumpe, Angelausrüstung, Strandschlapfen, Wasserschuhe, Spielsachen für Kinde wie z.B. Drachen – Federball- Volleyball . . .Kühltasche und -akkus
  • Insektenschutz: Antimückensprays/-kerzen, Moskitonetz, Kühlpads und Cremen gegen Stiche
  • Sonnenschutz: Sonnenbrille, Sonnencreme, Sonnenhut, After Sun
Wenn die Sonne mal nicht für euch scheint ...
  • Regenjacke, Regenschirm, Unterhaltungsmaterial: Bücher, Zeitschriften, Spielkarten, Kinderspielzeug für drinnen und draußen, CDs, DVDs
Für die Küche und den Abwasch ...
  • Gasgrill (kann aber auch über uns gebucht werden für € 5 pro Tag)
  • kleine Kaffeemaschine, Wasserkocher (Kaffee, Tee), Alufolie, Vorratsbox (z.B. für Ausflüge)
  • Gewürze, Öl, Essig . . .
  • Spülmittel, Abwaschschwamm, Geschirrtücher, Küchenrolle, Müllsäcke
  • Waschpulver, Wäscheleine/-spinne/-klammern, Wäschesack
  • Handstaubsauger

TIP: Zuhause den Kühlschrank noch leer machen und was über bleibt noch mit in den Urlaub nehmen. Die Kühlschränke der Wohnmobile funktionieren auch während der Fahrt! Beim Wohnwagen nur wenn Ihr bei Eurer Anhängekupplung einen 13-poligen Stecker mit Ladestrom verbaut habt.

Für den Außenbereich ...
  • Vorzeltteppich (kann auch über uns gebucht werden für € 5 pro Tag)
  • Taschenlampe, Lichterkette, Kerzen, Feuerschale, Ventilator (sehr gut gegen Mücken), Bluetooth Boxen, Tischdecke
  • Dreifachstecker, kleine Verlängerung, Getränkekühlschrank für draußen (kann auch über uns gebucht werden für € 10 pro Tag oder wenn möglich direkt am Campingplatz)
  • Arbeits oder Einweghandschuhe z.B. für die Entleerung oder Reinigung der Toilette

TIP: Auf der ÖAMTC Website finden Ihr auch jede Menge nützliche Tip´& Trick´s, Checklisten usw.

Vermietung
Verkauf
Restaurierung
Wohnmobile
Dachzelte
Neuausstattung
Verkauf
Restaurierung
Wohnmobile
Dachzelte

Mietbedingungen

FREIRAUM Vermietung

Mietdauer

Die Mindestmietzeit beträgt in der Nebensaison 7 Tage und in der Hauptsaison 10 Tage. Kürzere Zeiträume nach Absprache. 300 km pro Tag sind im Mietpreis enthalten, weitere Kilometer werden mit 0,35 € berechnet. Bei freien Restterminen im Buchungskalender freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme! Buchungskalender anzeigen.

Reservierung

Die Reservierung des Fahrzeuges erfolgt nur schriftlich unter office@freiraum-21.at Der Mietvertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter die Firma FreiRaum 2.1 OG und Leistung der Anzahlung durch den Mieter zu Stande und ist erst dann verbindlich.

Mindestalter

Der Mieter, sowie der berechtigte Fahrer muss mindesten 21 Jahre alt und mehr als drei Jahre lang im Besitz eines Führerscheins (mindestens Klasse B), sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, sowie den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern letztere das festgesetzte Mindestalter haben. Vorausgesetzt ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B) seit mindestens drei Jahren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder dessen Vertretung Führerschein und Personalausweis aller im Mietvertrag benannten Fahrer spätestens bei Übergabe des Wohnmobils vorzulegen.

Wer darf das Fahrzeug lenken

Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietantrag angegebenen Personen geführt werden.

Wohin darf ich fahren

Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU) gestattet, mit der Ausnahme von Andorra, Großbritannien, Island, Norwegen, Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrzeugversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Fahrten in Krisengebiete, Kriegsgebiete oder Länder mit Reisewarnungen sind unzulässig.

Preise & Rabatte

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Wir gewähren bei einer Buchung von 6 Monaten vor Mietbeginn einen Frühbucherrabatt von 3 % auf den Mietpreis.

Im Mietpreis enthalten sind
  • 20% gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • 300 km/Tag frei, jeder zusätzliche km wird mit € 0,35 verrechnet
  • Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
  • Haftpflichtversicherung
  • Vollkaskoversicherung € 1.500,- Selbstbehalt je Schadensfall (€ 250,- Selbstbehalt je Schadensfall mit Reiseversicherung)

Wir empfehlen daher eine Reiseversicherung abzuschließen. jahnupartner.at / ÖAMTC Schutzbrief

In der Servicepauschale von € 149,- sind enthalten:
  • ausführliche Einweisung von ca. 1 Stunde
  • 4 Campingliegesessel, 1 Campingtisch
  • komplette Küchenausstattung
  • 1 gefüllte Propangasflasche (11kg)
  • 1 gefüllte Propangasflasche (5kg) – bei separater Buchung für den Gasgrill
  • 1 Liter Sanitärchemie
  • 1 Kabeltrommel (20 m)
  • 2 CEE Adapterkabel
  • ½ gefüllter Frischwassertank
  • 1 Gießkanne
  • 10m Frischwasserschlauch
  • 1 Kehrgarnitur
  • Jahresvignette Österreich
  • ÖAMTC Schutzbrief
Nicht im Mietpreis enthalten

Alle Betriebskosten wie Kraftstoff, Öl, Scheibenreinigungsflüssigkeit, Maut, Park, Camping bzw. Stellplätze oder auch Fährgebühren. Ersatz für Schäden an Reifen, sofern diese nicht aus der bedingungsgemäßen Nutzung resultieren.

Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung von 20 % des voraussichtlichen Gesamtmietpreises wird bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung des voraussichtlichen Gesamtmietpreises ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbartem Mietbeginn zu zahlen.

Stornierungsbedingungen

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

  • bis zu 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
  • bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • ab 29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
  • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabholung 100 % des Mietpreises

Bearbeitungsgebühr bei Buchungsstorno € 70,-

Eine Stornierung muss mindestens 61 Tage vor Mietbeginn in schriftliche Form an office@freiraum-21.at gesendet werden um einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags zu entsprechen. Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte, Mietpreis zu zahlen. jahnupartner.at

Ausfall

Wenn, das vom Mieter reservierte Fahrzeug, aus unvorhersehbarem Anlass nicht mehr zur Verfügung steht (z.B. Unfall, Diebstahl, Motorschaden, etc.) wird sich der Vermieter bemühen, ein Ersatzfahrzeug zu vermitteln. Andernfalls erhält der Mieter die vollständige Miete rückerstattet. Ein weitergehender Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter besteht nicht ausdrücklich.

Übernahme & Rückgabe

Die Übernahme- und Rückgabetermine werden im Mietvertrag vereinbart und sind bindend. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir pro angefangener Stunde € 45,- Abholung und Rückgabe werden als 1 Tag verrechnet.

Reinigungsgebühren & Übergabe an den Vermieter

Das Wohnmobil wird vollgetankt an den Mieter übergeben und ist vollgetankt an den Vermieter zurückzugeben. Die Fahrzeugübergabe erfolgt in komplett gereinigten Zustand. Der Abwassertank ist leer und der Frischwassertank ist halbvoll. Das WC ist gereinigt und mit der nötigen Menge an Sanitärchemie befüllt.Das Wohnmobil muss vom Mieter genau so gründlich gereinigt an den Vermieter zurückgegeben werden: Der Abwassertank sowie die WC-Kassette sind vom Mieter selbst zu entleeren und entsprechend zu reinigen. Der Frischwassertank ist nicht neu zu befüllen!

Folgende Reinigungskosten können entstehen

Das Fahrzeug wird sauber an den Mieter übergeben. Sofern der Mieter keine Innenreinigung gebucht hat (REINIGUNGSAKTION laut Preisliste € 201,- ), ist das Fahrzeug gereinigt zurückzugeben. Wir bitten um Beachtung, dass das Wohnmobil genauso sauber zurückgegeben werden muss, wie es übernommen wurde. Andernfalls wird die Reinigung anteilig, nachberechnet. Falls die Reinigung bei Rückgabe vom Vermieter durchgeführt werden soll, werden folgende Reinigungsgebühren erhoben:

  • Innenreinigung € 150,-
  • WC & Grauwassertank Entleerung: € 120,-
  • Außenreinigung: € 80,-
  • Kühlschrankreinigung: € 40,-

Sollte das Fahrzeug starke Fremdgerüche aufweisen wie z.B. Rauch (z.B. Rauchen direkt vor dem Fahrzeug bei offenen Türen/Fenstern, Lagerfeuer/Grill) oder sonstige unangenehme Gerüche, erheben wir eine gesonderte Reinigungspauschale ab € 100,-. Bei verschmutzen Polstern, Matratzen oder Gardinen berechnen wir je nach Aufwand und Art der Verunreinigung eine Reinigungspauschale ab € 50.-.

Tiere

Das Mitnehmen von Haustieren ist nach Absprache mit dem Vermieter im entsprechenden Fahrzeug möglich. Es wird eine einmalige Reinigungspauschale in der Höhe von € 50,- erhoben.

Rauchen

Das Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten! Bei Zuwiderhandlung werden mindestens € 500,- der Kaution einbehalten.

Unfall

Der Mieter haftet bei, von ihm verschuldeten Unfallschäden, für Reparaturkosten bis zu € 1500,- je Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch nicht beachten des Zeichens 2,65 „Durchfahrtshöhe“ gemäß §41 Abs. 2 Ziff. 6 STVO verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten AGB´s (gemäß Ziffer 7) dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll. Es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalls gehabt. Der Mieter haftet im Übrigen voll für Schäden, die bei der Benützung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Insoweit ist der Vermieter berechtigt, eingehende Kostenbescheide zuzüglich bei ihm entstehender Bearbeitungskosten in angemessener Höhe an den Mieter weiter zu berechnen und von der Kaution, soweit bei Abrechnung die Kostenhöhe bereits bekannt ist, in Abzug zu bringen. Kosten zur Ersatzbeschaffung von fehlenden Fahrzeugpapieren und Schlüsseln, daraus entstehende Folgekosten durch Mietausfall und eventuelle Mietnachzahlungen werden innerhalb von fünf Wochen schriftlich abgerechnet und mit der Kaution verrechnet. Schäden an der Inneneinrichtung sind nur bei einem Unfall durch die Vollkaskoversicherung gedeckt.

Bußgeld

Der Mieter haftet für Verletzung der Mautgebühren, Radarstrafen, Strafzettel und sonstige Bußgelder. Für die Bearbeitung werden pro Fall Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 35,- fällig. Es wird daher empfohlen die Mautgebühren im Voraus zu bezahlen.

Veränderungen am Mietfahrzeug

Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Bohrungen, Aufklebern oder Klebefolien – Mautplaketten ausgenommen – zu versehen. Dies gilt für den Innen-, sowie für den Außenbereich.

Nicht erlaubt sind

Sofern keine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde sind keine Fahrten auf Festivals, Konzert- oder Großveranstaltungen erlaubt. Zudem darf das Fahrzeug nicht zum Ziehen von schweren Anhängern, zum Abschleppen, zu motorsportlichen Zwecken, für Fahrzeugtests, Geländefahrten, Fahrschulübungen (L17), Fahrsicherheitstrainings, zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Begehung von zollrechtlichen Verstößen und Straftaten, zur Beförderung von leicht entzündlichen, explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen und zur Erledigung von Wohnungsumzügen verwendet werden.

Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übernahme genauestens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, zeigt der Mieter diese dem Vermieter in Textform bzw. Übergabeprotokoll an.

Der Mieter ist verpflichtet:

  • das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe schonend und sachgemäß zu behandeln
  • das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern
  • Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z. B. für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Reifendruck, Bremsenverschleiß, Ad Blue oder Sonstiges) ein Problem sich entsprechend der Hinweise in der Betriebsanleitung zu verhalten.
  • Vor längeren Fahrten (empfohlen wird nach jeder Tankfüllung) den Ölstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend den Vorgaben des Herstellers richtigzustellen
  • Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters
  • Die maximale Zuladung und die speziellen Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) zu beachten wie z.B. des Zeichens 2,65 „Durchfahrtshöhe“ gemäß §41 Abs. 2 Ziff. 6 STVO
  • Fahren ist nur mit geschlossenen und gesicherten Gasflaschen erlaubt.
Reparaturen und Bekanntgabe von Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeuges oder der Ausrüstung dem Vermieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen, ansonsten haftet der Mieter in unbeschränkter Höhe für etwaigen Mietausfall bei Folgemieten für den Vermieter. Reparaturen die notwendig werden um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150 € ohne weiteres durchgeführt werden, größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg! Die Rechnung muss auf unsere Firma: FreiRaum 2.1 OG | Gießenstraße 11 |6522 Prutz | ausgestellt sein und die Umsatzsteueridentifikationsnummer ATU77465725 aufweisen. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet. Sonstige, durch den Mieter selbst durchgeführte Reparaturen sind nur nach Absprache möglich, da sonst die Gewährleistung für das noch in der Garantiezeit befindliche Fahrzeug gefährdet ist. Entstandene Kosten, aufgrund abgelehnter Gewährleistung durch den Vertragshändler, trägt in diesem Fall der Mieter.

Verhalten im Schadensfall (Unfall)

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Tierschaden oder sonstigen schädigendem Ereignis, hat der Mieter auch in Bagatellfällen unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Der Schaden muss unverzüglich beim Vermieter telefonisch gemeldet werden.
Telefon: +43 664 397 21 77 office@freiraum-21.at

Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nach Möglichkeit nachzuweisen. Bei Schadensereignissen hat der Mieter unverzüglich, spätestens aber zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, oder eines gleichwertigen Dokuments inkl. Skizze des Unfallhergangs, dem Vermieter Bericht zu erstatten.

Ausschlussfrist / Verjährung

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Ansprüche, die nicht ausgeschlossen, sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, verjähren in einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.

Schlussbestimmungen

Für den Mietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB „Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch“ und beruht ausschließlich auf österreichischem Recht über die Miete beweglicher Gegenstände, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthalten sind. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses schriftlichen Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von Seiten des Vermieters bestätigt werden.

Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Landeck. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand des § 14 Konsumentenschutzgesetz.

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